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Exekutionsbeschränkung zugunsten von Familienangehörigen

RechtsprechungExekutionsrechtwobl 2006/51wobl 2006, 130 Heft 4 v. 19.4.2006

§ 37 EO; § 42 Abs 4 MRG:

Nach § 42 Abs 4 MRG sind nur die zumindest noch bei Bewilligung der Exekution mit dem Mieter im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen geschützt. Dieser Schutz besteht nicht, wenn der Mieter bereits davor ausgezogen ist.

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