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Bedarf am aufgekündigten Objekt für den U-Bahn-Bau - qualifiziertes öffentliches Interesse eines Privatrechtssubjektes

RechtsprechungMRGwobl 2006/39wobl 2006, 116 Heft 4 v. 19.4.2006

§ 30 Abs 1 MRG:

Zumindest solche Privatrechtssubjekte, deren Gesellschafter mehrheitlich Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind (hier 95% Eigentum der Stadt Wien) müssen den öffentlichen Gepflogenheiten zufolge auch berechtigt sein, das öffentliche Interesse an einer Aufkündigung selbst geltend zu machen.

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