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Aufwendungen nach Beendigung des Bestandvertrages

RechtsprechungABGBwobl 2006/13wobl 2006, 58 Heft 2 v. 15.2.2006

§ 1041, § 1097 ABGB:

Ersatzansprüche für Aufwendungen, welche auf das Bestandobjekt noch vor dessen Rückgabe an den Vermieter, gleichsam als Nachwirkungen aus dem (beendeten) Mietvertrag gemacht wurden, unterliegen ebenfalls dem § 1097 ABGB.

§ 1097 schließt als speziellere Norm die Anwendung anderer bereicherungsrechtlicher Grundsätze aus.

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