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Bindung an den Bescheid der Schlichtungsstelle

RechtsprechungMRGwobl 2006/146wobl 2006, 366 Heft 12 v. 5.12.2006

§§ 21, 40 MRG:

Die von der Antragsgegnerin intendierte Überprüfung der materiellen Richtigkeit des ihre Abrechnungspflicht titulierenden Bescheides der Schlichtungsstelle kann nur im Wege des § 40 MRG, nicht aber im Rahmen der Überprüfung eines Beschlusses auf Verhängung einer Ordnungsstrafe erfolgen.

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