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Mietzinsanhebung - Einbringung des Unternehmens einer GesbR in eine GmbH

RechtsprechungMRGwobl 2005/72wobl 2005, 232 Heft 7 und 8 v. 30.7.2005

§ 12a Abs 1 und 2 MRG:

Die Einbringung des Unternehmens einer GesbR in eine GmbH führt zur Einzelrechtsnachfolge der Gesellschaft in alle zum Unternehmen gehörigen Rechte. Damit tritt die GmbH gem § 12a Abs 1 MRG in bestehende Mietverträge ein; auf eine Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten kommt es nicht an.

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