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Schadenersatzhaftung des Wohnungseigentümers gegenüber dem Mieter seines WE-Objekts wegen Verletzung von Mietvertragspflichten

RechtsprechungWEGwobl 2005/82wobl 2005, 238 Heft 7 und 8 v. 30.7.2005

§ 1, § 13 Abs 1, § 17 Abs 2 Satz 1 WEG 1975; § 4, § 56 Abs 5 WEG 2002; § 2 Abs 1 Satz 3 MRG; § 881, §§ 1090ff, § 1298, § 1303, § 1313a ABGB:

Auf Grund des intertemporalen § 56 Abs 5 ist § 4 WEG 2002 (Wirkung der WE-Begründung auf ein bestehendes Mietverhältnis) in allen Verfahren anzuwenden, die nach dem 30. 6. 2002 eingeleitet worden sind.

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