Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob ein am Verfahren auf Wiederherstellung des vorigen Zustandes im Zusammenhang mit der Verletzung der Bestimmungen des § 16 Abs 2 WEG 2002 nicht beteiligter Mit- und Wohnungseigentümer gegen die exekutive Durchsetzung des rechtskräftig zuerkannten Wiederherstellungsanspruchs mit Erfolg die Exszindierungsklage erheben kann.