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Ausbildungsmietvertrag

RechtsprechungMRGwobl 2005/113wobl 2005, 314 Heft 10 v. 17.10.2005

§ 29 Abs 2 MRG idF des 3. WÄG:

Zur Wirksamkeit der zeitlichen Befristungen des § 29 Abs 2 MRG idF des 3. WÄG ist die Angabe des Geburtsdatums des Mieters im Ausbildungsmietvertrag nicht erforderlich.

OGH 23. 3. 2004, 5 Ob 56/04b (LGZ Wien 38 R 151/03t) - Zurückweisung der ao Revision

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