vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Loggia als Nutzfläche

RechtsprechungMRGwobl 2005/112wobl 2005, 313 Heft 10 v. 17.10.2005

§ 17 Abs 2 MRG:

Eine Loggia zählt dann zur Nutzfläche, wenn sie fünfseitig gänzlich durch Boden, Wände und Decke umbaut ist. Eine Absicherung an der baulich nicht umgrenzten Seite ist nicht erforderlich. Ein auf fünf Seiten umbauter Bereich, der nicht von der Wohnung, sondern nur vom Garten aus betreten werden kann, ist keine Loggia.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!