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Zur Reichweite des Annahmeverbots des WE-Organisators sowie zur Wechselwirkung zwischen § 37 Abs 6 WEG und § 1 Abs 2 BTVG1)1) Diesen Beitrag widme ich Herrn Univ.-Prof. Dr. Gottfried Call zu seinem 60. Geburtstag, den er am 19. Mai 2004 begeht. An dieser Stelle möchte ich mich beim Jubilar, dessen Assistent ich von 1995 bis Anfang 2001 sein durfte, ganz herzlich für alle Anregungen, die vielfältige Unterstützung sowie das ausgezeichnete Gesprächsklima bedanken.

Aufsätzeao. Univ.-Prof. Dr. Raimund Pittlwobl 2004, 218 Heft 7 und 8 v. 30.7.2004

Die aktuelle Rsp zum Annahmeverbot des WE-Organisators wirft einige interessante Rechtsfragen auf, die im folgenden Beitrag ebenso untersucht werden sollen wie das Verhältnis zwischen § 37 Abs 6 WEG und § 1 Abs 2 BTVG.

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