vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Benützungsregelung - Verfügbarkeit des Objekts im Falle eines obligatorischen Wohnrechts (§ 521 ABGB) daran

RechtsprechungWEGwobl 2004/30wobl 2004, 126 Heft 4 v. 16.4.2004

§ 17 WEG 2002 (§ 15 WEG 1975); §§ 521, 835 ABGB:

Der Außerstreitrichter kann nur dann eine Benützungsregelung treffen, wenn das Objekt verfügbar ist, was bei einem obligatorischen Wohnrecht nach § 521 ABGB, das ohne dingliche Wirkung keinen gesetzlich definierten Umfang hat, nicht von vornherein ausgeschlossen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!