vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nichtigkeitsklage wegen gegen das WGG verstoßender Generalversammlungsbeschlüsse einer gemeinnützigen Bauvereinigung

RechtsprechungWohnungsgemeinnützigkeitsrechtwobl 2004/8wobl 2004, 25 Heft 1 v. 30.1.2004

§ 39 Abs 6a WGG (aF); § 41 GmbHG (§ 4 WGG, § 39 Abs 6a WGG aF); § 21 RATG:

Berechtigtes Interesse eines Gesellschafters an der Wahrung der Gemeinnützigkeit.

Generalversammlungsbeschlüsse, die gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßen, sind nichtig. Steht eine gemeinnützige Bauvereinigung am 31. 3. 2001 nicht (mehr) im ausschließlichen Eigentum von Gebietskörperschaften, kann also das Unterbleiben der im § 39 Abs 6a aF WGG vorgesehenen Erklärung (opting in) nicht zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen, so sind alle Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die gegen das WGG verstoßen, nichtig. Nichtig sind nicht nur jene Beschlüsse, durch die durch das WGG bedingte Bestimmungen ersatzlos aufgehoben werden, sondern auch Änderungen von Bestimmungen, deren Inhalt an das WGG angepasst war und deren Neufassung darauf nicht Bedacht nimmt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!