Der Beitrag beschäftigt sich kritisch mit dem in einer Entscheidung des OGH geprägten und in der Literatur zumindest missverständlich, weil kommentarlos übernommenen Satz, eine Hauptmietzinsanhebung gem § 46 Abs 2 MRG käme nicht in Frage, wenn ein Mitmieter zum Alleinmieter wird. Darauf beruhende Unsicherheiten in der Praxis gilt es zu beseitigen.