§ 30 Abs 2 Z 6 MRG; § 863 ABGB:
Für die Frage, ob ein Eintrittsberechtigter an der aufgekündigten Wohnung ein dringendes Wohnbedürfnis hat, ist der Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung maßgeblich.
Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines stillschweigenden Verzichts auf den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG.