vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bestimmtheit eines Fruchtgenussrechts

RechtsprechungABGBwobl 2003/165wobl 2003, 304 Heft 10 v. 20.10.2003

§§ 509 ff ABGB; § 12 Abs 1 und 2 GBG:

§ 12 GBG verlangt für die Eintragung von Dienstbarkeiten eine möglichst genaue Angabe von Inhalt und Umfang des eingeräumten Rechts. Hieran fehlt es, wenn das Fruchtgenussrecht durch Mitbenützungsrechte des Servitutsbestellers beschränkt werden soll, aber nicht vereinbart wird, woran oder worin seine vorbehaltenen Nutzungsrechte bestehen sollen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!