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Rückforderung der Maklerprovision wegen fehlender Aufklärung; Außerstreitverfahren

RechtsprechungMaklerrechtwobl 2002/73wobl 2002, 247 Heft 7 und 8 v. 20.7.2002

§ 6 Abs 4 MaklerG; § 30b KSchG; § 37 Abs 1 Z 14 iVm § 27 Abs 1 Z 1 MRG:

Bei einem familiären oder wirtschaftlichen Naheverhältnis zwischen Makler und dem vermittelten Dritten hat der Makler nur dann Anspruch auf Provision, wenn er den Auftraggeber unverzüglich auf dieses Naheverhältnis hinweist; wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, hat der Makler gemäß § 30b KschG vor Abschluss des Vertrages darauf hinzuweisen.

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