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Grundsätzlich keine Bindung an einen Kündigungsverzicht durch den Hälfteeigentümer

RechtsprechungABGBwobl 2002/69wobl 2002, 240 Heft 7 und 8 v. 20.7.2002

§ 833 ABGB:

Der Verzicht auf die Geltendmachung eines bestimmten Sachverhaltes als Kündigungsgrund ist als Maßnahme der ordentlichen Verwaltung zu beurteilen. In der Regel ist in Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung nur die Mehrheit zur Vertretung der Miteigentümergemeinschaft legitimiert.

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