§ 16 Abs 8 MRG:
Ein aktenkundiger Eintritt der Präklusion ist von Amts wegen auch erst im Rechtsmittelverfahren wahrzunehmen.
Die Präklusivfrist wird durch ein anhängiges Vorverfahren über eine ältere Mietzinsperiode nicht gehemmt.
§ 16 Abs 8 MRG:
Ein aktenkundiger Eintritt der Präklusion ist von Amts wegen auch erst im Rechtsmittelverfahren wahrzunehmen.
Die Präklusivfrist wird durch ein anhängiges Vorverfahren über eine ältere Mietzinsperiode nicht gehemmt.