§ 1098 ABGB; § 8 MRG:
Die Notwendigkeit der Zutrittgewährung für Reinigungspersonal, für Pflegepersonen, für Besucher bei Bettlägerigkeit und andere möglicherweise auftretende Umstände, wie etwa die Hinterlassung eines Schlüssels während des Urlaubs, stellt eine durch Vertragszweck, aber auch Ortsgebrauch und Verkehrssitte gedeckte Notwendigkeit dar, über einen Reservehaustorschlüssel zu verfügen.