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Keine Erhaltungspflicht des Vermieters betreffend seit Jahrzehnten nicht mehr in Betrieb befindliche Aufzugsanlage

RechtsprechungMRGwobl 2002/57wobl 2002, 223 Heft 7 und 8 v. 20.7.2002

§ 3 Abs 2 Z 3, § 6 Abs 1 Z 2 MRG:

Stand eine Gemeinschaftsanlage nach § 3 Abs 2 Z 3 MRG (hier: Personenaufzug) durch Jahrzehnte nicht in Gebrauch, gleich ob wegen Defekts oder weil sie nicht vorhanden war, so kommt das Begehren auf Reparatur oder Neuherstellung einem Begehren auf Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes gleich, welches nur die Mehrheit der Mieter stellen könnte.

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