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Gänzliche Erneuerung der Fenster - Grenzen der Duldungspflicht des Mieters

RechtsprechungMRGwobl 2002/56wobl 2002, 222 Heft 7 und 8 v. 20.7.2002

§ 3 Abs 1, § 8 Abs 2 MRG:

Im Fall der Ersetzung schadhafter Fenster durch ganz anders konstruierte, neue (hier: einflügelige statt dreiflügelige) gehört es zur Erhaltung im ortsüblichen Standard, die in den Bauvorschriften vorgegebenen, wenngleich im konkreten Fall nicht bindenden Normen eines zeitgemäßen Wärme- und Schallschutzes einzuhalten. (Dynamischer Erhaltungsbegriff)

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