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Untermietvertrag vor dem 1. 3. 1994: Überprüfung der Angemessenheit von fälligen, aber nicht bezahlten Untermietzinsen

RechtsprechungMRGwobl 2002/64wobl 2002, 231 Heft 7 und 8 v. 20.7.2002

§ 26 Abs 2 MRG idF vor dem 3. WÄG:

Das Ermäßigungsbegehren des Untermieters ist zeitlich nicht begrenzt.

Eine Rückforderung eines bereits geleisteten, überhöhten Untermietzinses ist jedoch ausgeschlossen.

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