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Gesamtmietverhältnis auf Vermieterseite; Mietzinsüberprüfung

RechtsprechungMRGwobl 2002/39wobl 2002, 178 Heft 6 v. 20.6.2002

§§ 833 ff, 1120, 1090, 1092 bis 1094 ABGB; § 39, § 46a Abs 4 MRG:

Ein Gesamt- oder Mitmietverhältnis kann als solches begründet werden oder durch Gesamt- oder Sonderrechtsnachfolge entstehen. Der einzelne Mitmieter ist dabei grundsätzlich nicht befugt, allein über seinen Anteil zu verfügen.

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