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Ankündigung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten

RechtsprechungMRGwobl 2002/40wobl 2002, 179 Heft 6 v. 20.6.2002

Art II Z 4 des 3. WÄG; § 45 Abs 4 aF MRG:

Die abschließende Regelung des Art II Z 4 des 3. WÄG sieht keine gesonderte Ankündigung der Inangriffnahme von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten vor.

Allein das Unterlassen der Ankündigung der Inangriffnahme der Arbeiten löst daher keine Verpflichtung des Vermieters zur Rückzahlung der Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge bei widmungsgemäßer Verwendung aus.

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