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Zur Begründung und zum Erwerb von Wohnungseigentum

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Gottfried Callwobl 2002, 110 Heft 4 und 5 v. 20.5.2002

Der Themenkreis des 1. bis 3. Abschnitts des WEG 2002 ist so weit gesteckt, dass zwei Kapitel davon in diesem Doppelheft überwiegend oder, was § 4 anlangt, ausschließlich von zwei anderen Autoren bearbeitet werden: Helmut Würth wendet sich den Problemen des „vorläufigen Wohnungseigentums“ (§ 1 aE, § 2 Abs 1 Satz 2 sowie §§ 45 bis 51 im 10. Abschnitt) und der Begründung von Wohnungseigentum (WE) an einem Abstellplatz für Kraftfahrzeuge (§ 5 Abs 2) zu, während Andreas Vonkilch die Wirkung der WE-Begründung auf ein bestehendes (zur Gänze dem MRG unterliegendes) Mietverhältnis (§ 4) untersucht. Andererseits gehe ich aus Gründen angestrebter Vollständigkeit der ersten Übersicht über das neue WE-Recht - mehr kann zu diesem Zeitpunkt nicht geleistet werden - in einem Exkurs den Neuerungen beim gesetzlichen Vorzugspfandrecht der Eigentümergemeinschaft oder eines einzelnen Wohnungseigentümers (§ 27 iVm § 216 Abs 1 Z 3 EO) sowie bei der Ausschließung von Wohnungseigentümern (§ 36) nach.

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