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Abgrenzung zwischen gemeinschaftlicher (ordentlicher oder außerordentlicher) Verwaltung und Verfügung durch die Mit- und Wohnungseigentümer I

RechtsprechungWEGwobl 2002/5wobl 2002, 22 Heft 1 v. 20.1.2002

§ 14, § 26 Abs 1 Z 3 WEG; §§ 828 f und 833 bis 835 ABGB:

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