§ 492 ZPO:
Ein bloß bedingt gestellter Antrag auf Anberaumung einer Berufungsverhandlung ist als nicht gestellt zu betrachten.
OGH 19. 4. 2002, 8 Ob 85/02m (LGZ Wien 41 R 198/01y) - Zurückweisung der ao Revision
§ 492 ZPO:
Ein bloß bedingt gestellter Antrag auf Anberaumung einer Berufungsverhandlung ist als nicht gestellt zu betrachten.
OGH 19. 4. 2002, 8 Ob 85/02m (LGZ Wien 41 R 198/01y) - Zurückweisung der ao Revision