§§ 19 ff JN:
Die Ablehnung eines ganzen Gerichts ist unzulässig. Pauschalablehnungen und substanzlose Verdächtigungen sind nicht dem Gesetz gemäß ausgeführt. Die Vermutung, dass ein Richter, der eine Liegenschaft von der Antragsgegnerin, einer gemeinnützigen Wohn- und Siedlungs-GmbH erwirbt, dieser gegenüber befangen sei, ist ohne weitere Anhaltspunkte unberechtigt.