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Zwangsverwaltung zur Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten

RechtsprechungMRGwobl 2002/113wobl 2002, 322 Heft 11 v. 20.11.2002

§ 6 Abs 2 MRG:

Die Bestellung eines Verwalters zur Vollstreckung eines Titels nach § 6 Abs 1 MRG setzt nur voraus, dass die Durchführung der Arbeiten trotz Verstreichens der gesetzten Frist unterblieben ist und der Antrag im Exekutionstitel Deckung findet.

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