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Aktivlegitimation für die Rückforderung von EVB nach dem Tod des Hauptmieters

RechtsprechungMRGwobl 2002/94wobl 2002, 300 Heft 10 v. 20.10.2002

§ 14 Abs 2, § 34 Abs 1 Z 13 MRG; Art II Abschn II Z 4 des 3. WÄG:

Nach dem Tod des Hauptmieters ist der Erbe und nicht der gemäß § 14 Abs 2 MRG Eintretende gegenüber dem Vermieter legitimiert, nicht verbrauchte Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge zurückzufordern.

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