Der folgende Beitrag behandelt praktisch besonders relevante Übergangsfragen, die das WEG 2002 mit seinem Inkrafttreten am 1. 7. 2002 aufgeworfen hat. Er konzentriert sich dabei vor allem auf das weitere Schicksal von Kfz-Abstellplätzen, an denen in der Vergangenheit nach dem WEG 1975 WE-Zubehör begründet wurde, die Frage nach der weiteren Verbücherbarkeit von WE, wenn den Vorgaben des WEG 2002 nicht entsprochen wird, sowie auf jene Übergangsprobleme, die durch die die Benützungsregelung betreffenden Neuerungen des WEG 2002 virulent wurden.