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Einverleibung des Wohnrechts und Konkurs

RechtsprechungABGBwobl 2001/164wobl 2001, 264 Heft 9 v. 20.9.2001

§§ 478, 521 ABGB; §§ 13, 14 KO:

Wenn die Umstände insgesamt den Schluss rechtfertigen, dass ein gegen jedermann wirksames Recht eingeräumt werden sollte, ist von einem dinglichen Wohnrecht auszugehen; die Einräumung eines Wohnungsgebrauchsrechtes bloß obligatorischer Natur ist nur ausnahmsweise anzunehmen.

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