§ 1118, 1. Fall ABGB; § 30 Abs 2 Z 3, 1. Fall MRG:
Zwar wird grundsätzlich kein Verschulden am erheblich nachteiligen Gebrauch gefordert. Es ist aber erforderlich, dass dem Mieter die Nachteiligkeit seines Verhaltens zumindest bewusst ist.
§ 1118, 1. Fall ABGB; § 30 Abs 2 Z 3, 1. Fall MRG:
Zwar wird grundsätzlich kein Verschulden am erheblich nachteiligen Gebrauch gefordert. Es ist aber erforderlich, dass dem Mieter die Nachteiligkeit seines Verhaltens zumindest bewusst ist.