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Wertsicherung, Hauptmietzins bei früherer Standardanhebung und Präklusion

RechtsprechungMRGwobl 2001/105wobl 2001, 168 Heft 6 v. 20.6.2001

§§ 16 Abs 8 und 9, 46c MRG:

Die Präklusivfrist des § 16 Abs 8 MRG gilt auch für eine Hauptmietzinsvereinbarung nach § 46c MRG.

Die Möglichkeit, eine Wertsicherungsvereinbarung nach § 16 Abs 9, 1. Fall MRG zu überprüfen, besteht unabhängig davon, ob die Drei-Jahres-Frist für die Überprüfung des Mietzinses bereits abgelaufen ist.

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