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Mitmieter als notwendige Streitgenossen

RechtsprechungVerfahrensrechtwobl 2001/97wobl 2001, 154 Heft 5 v. 20.5.2001

§ 37 Abs 1 Z 1 MRG; § 14 ZPO:

Auch in Angelegenheiten, die die gesetzliche Zulässigkeit des von Mitmietern gemeinsam geschuldeten Mietzinses betreffen, sind diese - in analoger Anwendung des § 14 ZPO - als notwendige Streitgenossen zu behandeln. Infolge des daher anwendbaren Günstigkeitsprinzips ist die Antragsrückziehung durch einen von zwei Mitmietern unbeachtlich.

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