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Keine Ersatzzustellung an den Geschäftsführer des Arbeitgebers (GmbH)

RechtsprechungVerfahrensrechtwobl 2001/96wobl 2001, 154 Heft 5 v. 20.5.2001

§ 16 Abs 2 ZustG:

Ein Arbeitgeber ist als Ersatzempfänger nur dann geeignet, wenn er eine physische Person ist.

Ein Organ des Arbeitgebers (zB Geschäftsführer, Prokurist) kommt als Ersatzempfänger nicht in Betracht.

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