§ 30a KSchG:
Das Rücktrittsrecht kann auch ausgeübt werden, wenn am Tag nach der Erstbesichtigung ein weiteres, inhaltlich aber identisches Anbot gestellt wird.
OLG Wien 11. 3. 1998, 3 R 7/98s (HG Wien 33 Cg 138/97m).
§ 30a KSchG:
Das Rücktrittsrecht kann auch ausgeübt werden, wenn am Tag nach der Erstbesichtigung ein weiteres, inhaltlich aber identisches Anbot gestellt wird.
OLG Wien 11. 3. 1998, 3 R 7/98s (HG Wien 33 Cg 138/97m).