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Bindung an Kündigungsverzicht - Einzelrechtsnachfolge vor dem 1. 1. 1982

RechtsprechungABGBwobl 2001/58wobl 2001, 93 Heft 3 v. 20.3.2001

§ 1120 ABGB; § 2 Abs 1, § 43 Abs 1 MRG:

§ 2 Abs 1 Satz 3 u 4 MRG ist nicht anzuwenden, wenn der Einzelrechtsnachfolger vor Inkrafttreten des MRG in das Mietverhältnis eintritt. Das gilt auch bei einer Aufkündigung des Mietvertrages nach Inkraftreten des MRG.

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