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Zur Aktivlegitimation im Ausschließungsverfahren nach § 22 WEG - Verlängerung der Ausschlussmöglichkeit gem § 22 Abs 1 Z 1 WEG

RechtsprechungWEGwobl 2001/12wobl 2001, 20 Heft 1 v. 20.1.2001

§ 13c, § 22 und Abs 1 Z 1 WEG; § 14, § 234 ZPO:

Die auf Klägerseite im Ausschließungsverfahren auftretenden Mit- und Wohnungseigentümer bilden eine einheitliche Streitpartei. § 234 ZPO ist auch im Ausschließungsstreit anwendbar.

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