§ 28 Abs 5 EStG 1988 (Stammfassung); § 1 Abs 4 Z 1 MRG; § 28 Abs 1 BAO:
Der Stichtag und die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen nach MRG können bei Prüfung der Frage, ob ein steuerfreier Betrag gem § 28 Abs 5 EStG 1988 gebildet werden darf, nicht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise abgeändert werden.