§ 1118 zweiter Fall ABGB:
Die Äußerung des Bestandgebers gegenüber dem Bestandnehmer, die „fälligen Mietzinse“ zu bezahlen, ohne diese näher zeitlich oder betraglich zu präzisieren, ist keine gehörige Mahnung iSd § 1118 zweiter Fall ABGB.
OGH 7. 6. 1999, 8 Ob 146/99z (LGZ Wien 41 R 94/99y - Zurückweisung der ao Revision), EWr III/1118A/90