§ 37 Abs 1 Z 12, § 39 MRG; § 22 Abs 1 Z 10 WGG:
Der im Verfahren vor der Schlichtungsstelle gestellte Antrag auf Überprüfung einzelner Positionen einer Betriebskostenabrechnung kann vor Gericht nicht ausgedehnt werden.
OGH 7. 12. 1999, 5 Ob 313/99m (LGZ Wien 39 R 219/99s; BG Donaustadt 28 Msch 59/97g - Zurückweisung des Revisionsrekurses), EWr I/39/6