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Entschädigungsanspruch des Mieters

RechtsprechungMRGwobl 2000/116wobl 2000, 230 Heft 7 und 8 v. 20.7.2000

§ 8 Abs 3 MRG:

Detektivkosten zwecks Überwachung der Arbeiten zur Beweissicherung sind kein nach § 8 Abs 3 MRG zu ersetzender Aufwand. Reinigungskosten (hier: S 14.468,-) für die nach den Arbeiten erforderlich gewordene Reinigung des Bestandobjektes sind zu ersetzen.

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