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Rügepflicht des Geschäftsraummieters bei aufrechtem Mietverhältnis

RechtsprechungMRGwobl 2000/117wobl 2000, 231 Heft 7 und 8 v. 20.7.2000

§ 16 Abs 1 Z 1 MRG:

Den Mieter einer Geschäftsräumlichkeit, der Unter-nehmer ist, trifft bei Abschluss einer neuen Mietzinsvereinbarung während eines aufrechten Mietverhältnisses keine Rügepflicht.

OGH 21. 12. 1999, 5 Ob 257/99a (LGZ Wien 41 R 211/99d; BG Hernals 5 Msch 25/98a); EWr I/16/279 ff; vgl dazu den Besprechungsaufsatz von Größ in diesem Heft der wobl 2000, 216.

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