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Gesetzliches Vorzugspfandrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft samt Klagsanmerkung für Forderungen, die vor dem 1. 9. 1999 fällig geworden sind?

RechtsprechungWEGwobl 2000/105wobl 2000, 190 Heft 6 v. 20.6.2000

§ 13c Abs 3 und 4 WEG; Art IX Z 3 der WRN 1999; § 5 ABGB:

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