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Anwendung von § 44 MRG auf anhängige Verfahren

RechtsprechungMRGwobl 2000/104wobl 2000, 189 Heft 6 v. 20.6.2000

§ 44 MRG:

§ 44 MRG idF WRN 1999 ist auch in Verfahren über die Zulässigkeit des Mietzinses anzuwenden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (1. 9. 1999) noch - wenn auch in zweiter oder dritter Instanz - anhängig waren.

Die Anwendbarkeit der Präklusivfrist des § 16 Abs 8 zweiter Satz MRG für die Überprüfung einer Pauschalmietzinsvereinbarung und im Falle einer Anerkennung als Hauptmieter nach § 2 Abs 3 MRG musste daher dahingestellt bleiben.

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