§ 46a Abs 3 MRG:
Auch in einer entgeltlichen Zustimmung des Vermieters zur Übernahme des Unternehmens durch den Sohn der Mieter und zur Weitergabe des Geschäftslokales an diesen (im vorliegenden Fall Verpachtung des Unternehmens) im Mietvertrag vom 1. 10. 1968 liegt kein Verzicht auf das durch das 3. WÄG geschaffene Anhebungsrecht gemäß § 46a Abs 3 MRG.