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Fehlende Mietzinsvereinbarung als Tatbestandsmerkmal des Rechts auf Mietzinsanhebung

RechtsprechungMRGwobl 2000/99wobl 2000, 184 Heft 6 v. 20.6.2000

§ 46a Abs 4 MRG:

Eine nur vorübergehende einvernehmliche Anhebung des Mietzinses erfüllt nicht das Tatbestandsmerkmal einer Mietzinsvereinbarung iSd § 46a Abs 4 Z 2 MRG.

Eine solche Vereinbarung liegt nicht vor, wenn der Mieter von sich aus Kriegsschäden am Mietobjekt behebt und auf eine an sich mögliche Mietzinsminderung nach § 1096 ABGB verzichtet.

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