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Betriebskostenabrechnung - Fälligkeit und Zahlung von Betriebskosten

RechtsprechungMRGwobl 2000/53wobl 2000, 110 Heft 4 v. 20.4.2000

§ 21 Abs 1 und Abs 3 MRG:

In die Jahrespauschalverrechnung von Betriebskosten und öffentlichen Abgaben sind jene Beträge aufzunehmen, die gegenüber dem Vermieter während des Kalenderjahres fällig wurden.

Dies gilt auch dann, wenn das Jahr der Fälligkeit und jenes der Zahlung auseinanderfallen.

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