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Rückforderung von Betriebskosten: Verjährung und Übergangsrecht

RechtsprechungMRGwobl 2000/55wobl 2000, 111 Heft 4 v. 20.4.2000

§ 27 Abs 3, § 43 MRG:

Die Rückforderung von überhöhten Betriebskosten, die im Zeitraum von 1983 bis 1990 geleistet wurden, unterliegt auch dann der Verjährungsfrist von § 27 Abs 3 MRG, wenn der Mietvertrag vor dem Inkrafttreten des MRG geschlossen wurde.

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